Viele Teilzeitangestellte werden besser versichert und die Arbeitsmarktchancen der über 55-Jährigen gestärkt.
Am 22. September stimmen wir über die Änderung des Bundesgesetzes der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ab. Die Reform schliesst Rentenlücken für Teilzeiterwerbstätige und Personen mit tiefen Einkommen. 359’000 Personen, darunter 275’000 Frauen, profitieren von höheren Renten. Die Eintrittsschwelle für eine BVG-Versicherung wird gesenkt und mehrere Teilzeit Pensen können zusammengerechnet werden. Davon profitieren vor allem Frauen, weil sie oft in Teilzeit Pensen arbeiten. Vielmals erreichen ihre Löhne die aktuelle Eintrittsschwelle nicht, wodurch sie nicht BVG-versichert sind und keine oder nur eine kleine BVG-Rente erhalten. Arbeitnehmenden entgehen ohne Pensionskasse die Beiträge der Arbeitgeber und auch die Zinsen. Diese zwei Faktoren würden ihr eigenes Kapital bis zur Rente in der Regel verdreifachen. Eine gute Pensionskasse ist der beste Schutz vor Altersarmut. Durch die Reform werden rund 100’000 Arbeitnehmende neu BVG-versichert. Sie und ihre Familien sind damit im Invaliditäts- und Todesfall versichert und profitieren künftig von den Beiträgen der Arbeitgeber und Zinsen auf ihrem BVG-Kapital.
Mit einem «JA» zur BVG-Reform steigen die Arbeitsmarktchancen der über 55-Jährigen, weil ihre BVG-Beiträge reduziert werden. So haben sie bessere Chancen auf eine neue Stelle, können länger im Erwerbsleben bleiben und sind besser vor Arbeitslosigkeit geschützt.
Weil wir heute eine höhere Lebenserwartung haben als früher, muss unser erspartes Kapital auch länger ausreichen. Die Rentenversprechen sind aktuell zu hoch und Altersrenten müssen teilweise auf Kosten Erwerbstätiger querfinanziert werden. Deshalb wird der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich des BVG von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Das schafft mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen.
Die Übergangsgeneration, der über 50-Jährigen erhalten Rentenzuschläge, um mögliche Rentenverluste auszugleichen. Rentner/innen sowie rund 85% der Versicherten sind von der Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen. Bei ihnen wurde der Umwandlungssatz bereits ausgeglichen.
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